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Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen. Urteil deutlich schärfer als von Staatsanwalt gefordert. Dezember hat ein jähriger Waldkraiburger zwei Frauen mit einem Messer verletzt - eine davon sogar lebensgefährlich. Der Täter wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Aus Eifersucht ging ein Waldkraiburger in der Silvesternacht mit einem Cutter-Messer auf seine ehemalige Partnerin los und zerschnitt sowohl ihr, als auch einer Freundin, die ihr zu Hilfe kommen wollte, die Gesichter.
Das Urteil des Landgerichts Traunstein lautet: elf Jahre wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung. Von einer Sicherungsverwahrung sieht das Gericht ab. Sieben Schnitte ins Gesicht fügte der Waldkraiburger ihr zu. Auch an den Armen erlitt sie Schnittverletzungen. Richter Fuchs spricht von einem Blutbad. Auf eine Freundin, die ihr zu Hilfe kommen wollte, ging der Angeklagte ebenfalls mit dem Messer los.
Zwei Schnitte ins Gesicht waren hier zu verzeichnen. Sie sei ein reines Zufallsopfer gewesen. Der Angeklagte bedauerte vor Gericht die Taten und bezeichnete sie selbst als grausam. Anders als Staatsanwalt und Nebenklage sähe er die Behauptung einer "Kurzschluss-Reaktion" als durchaus plausibel an. Selbst ohne viel Krafteinsatz könne dessen scharfe Klinge schwer verletzten. Die Heftigkeit der Verletzungen sei daher kein Hinweis für ein gezieltes Vorgehen.
Weiterhin sei nicht nachweisbar, dass die Arbeitskollegin der Ex-Freundin gezielt attackiert wurde. Vielmehr sei zu vermuten, dass sie an dem Angeklagten vorbei wollte, und dabei beim Ausholen mit dem Messer verletzt wurde.
Sondern dass sie verletzt wurde, als sie versuchte, vorbei zu kommen. Er sehe keine Absicht zur Tötung der Ex-Freundin. Somit handele es sich um einen Fall schwerer Körperverletzung der Ex-Freundin in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung von deren Arbeitskollegin. Er plädiere für eine Haftstrafe mit einer Dauer von sechs Jahren. Dabei solle seine Resozialisierung durch gezielte Therapie erreicht werden.