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Wegen Beleidigung einer Polizistin wurde ein Jähriger kürzlich vom Bad Kissinger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von Euro sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Erschwerend galten bei der Urteilsfindung dessen zweimalige einschlägige Vorstrafe sowie das fehlende Geständnis.
Er habe bei dem Vorfall im August tatsächlich "Schlampe" gerufen, gab der Angeklagte zu, der ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war. Doch habe er keinesfalls die Polizistin gemeint, sondern seine hinter ihm im Auto sitzende Freundin, mit der er sich gerade heftig gestritten hatte. Damit widersprach er dem Vorwurf des Staatsanwalts, der Angeklagte habe mit der Beschimpfung der Polizistin ihr gegenüber "seine Missachtung ausgedrückt" und sei nun wegen Beleidigung gegen einen Amtsträger zu verurteilen.
Sowohl die Polizistin als auch ihr Dienststellenleiter hatten Anzeige erhoben. Nach Aussage der Zeugen war es im Rahmen einer turbulenten Geburtstagsfeier im Familienkreis des Beschuldigten, der als Kleinkind mit seiner Familie aus Kasachstan eingewandert war, zu einem Unfall gekommen: Der Vater war wohl bei einer Schlägerei zu Boden gegangen, wobei er sich eine Sprunggelenkfraktur zugezogen hatte, wie der Rotkreuz-Ersthelfer vor Gericht bestätigte.
Jemand hatte den Rettungsdienst alarmiert, der wiederum die Polizeistreife wegen einer Schlägerei hinzurief. Bei ihrem Eintreffen habe sich der alkoholisierte Angeklagte sehr aggressiv gezeigt, schilderte die Polizistin als Zeugin die vorgefundene Lage, und das "Abhauen der Polizei " verlangt. Deshalb hatte sie die Mutter aufgefordert, ihren Sohn zu beruhigen, sonst müsse er in Gewahrsam genommen werden.
Bald danach wurde er von einem Freund mit dem Pkw abgeholt. Auf den konkreten Vorfall der Beleidigung angesprochen, versicherte die Polizistin, der Angeklagte hätte als Beifahrer des wegfahrenden Autos den Kopf aus dem geöffneten Fenster gereckt und mit direktem Blickkontakt zu ihr das Wort "Schlampe" gerufen. Dies bestätigten ihr Kollege und der Ersthelfer, der ergänzte, der Angeklagte sei "der Polizei gegenüber sehr aufgebracht" gewesen. Obwohl die zu verurteilende Tat von seinem Auto aus geschah, wollte der Abholer, so erklärte er vor Gericht, davon überhaupt nichts mitbekommen haben - weder die Beleidigung des neben ihm Sitzenden noch den Inhalt seines Streits mit der Freundin.